Direkt zum Seiteninhalt

GLSA - Schweizerische Frauengrossloge

FR / DE / IT / EN
GLFS
Menü überspringen
Menü überspringen
Schweizerische Frauengrossloge (SFGL)
Männliche Freimaurerei

Männliche Freimaurerei

Die SFGL ist ausschliesslich eine Frauen-Obödienz.
Dies bedeutet, dass nur Frauen in die SFGL-Logen eingeweiht werden und jede Loge von Freimaurerinnen geführt wird.
 
Die Logen können jedoch, wenn sie es wünschen, die Brüder empfangen, um an den Arbeiten teilzunehmen.

Männer, die sich für den freimaurerischen Ansatz interessieren und in einer ausschliesslich männlichen Welt arbeiten möchten, können sich an die Schweizerische Grossloge (SGLA) wenden.
Die SGLA wurde 1844 gegründet und vereint fast 3.500 Mitglieder in mehr als 80 Logen. Unsere Brüder arbeiten in vier Sprachen (Französisch, Deutsch, Italienisch, Englisch) und sind in der ganzen Schweiz vertreten.

Die SGLA und die SFGL pflegen einen regelmässigen und harmonischen Dialog zwischen den Führungsinstanzen beider Obödienzen. Überzeugt davon, dass dieser Austausch der Freimaurerei und den gemeinsamen Zielen zwischen der SGLA und der SFGL nur zuträglich sein kann, fördert die SGLA die Kontakte zwischen den Logen beider Obödienzen bei ausserrituellen Diskussionen und Arbeiten.

Auf der Website der SGLA ist eine Seite der Frauen-Freimaurerei gewidmet :
 
 
Für weitere Informationen zur Schweizerischen Grossloge Alpina (SGLA) :


Die SFGL und die SGLA haben im März 2026 eine Kooperationsvertrag unterzeichnet. Diese Vereinbarung hat zum Ziel, eine Synergie zwischen den beiden Obödienzen auf konkrete Weise zu entwickeln, indem gemeinsame Projekte, Treffen, Konferenzen, Ausbildungen und wohltätige Aktionen entwickelt werden. Bestehende Kooperationen werden fortgesetzt, wie gemeinsame Publikationen und ein Beitrag für die SFGL an die Zeitschrift der SGLA, die  Alpina-Zeitschrift, zu der bereits seit mehreren Jahren Schwestern beitragen.

 Die Neuerung besteht in der Einrichtung eines paritätischen Koordinierungsausschusses, der regelmässig zusammentreten wird, um über gemeinsame Aktivitäten zu entscheiden.

Kooperationsvertrag

Zurück zum Seiteninhalt